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Flächennutzungsplan

Die Flächennutzungsplanung zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraft auf dem Gebiet der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall steht vor dem Abschluss.

An der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall sind die Stadt Schwäbisch Hall und die Gemeinden Michelbach an der Bilz, Michelfeld und Rosengarten beteiligt. Erfüllende und damit federführende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall ist die Stadt Schwäbisch Hall. Sie hat dort eine über 50%ige Stimmenmehrheit und kann damit alle anderen Gemeinden bei allen von der Verwaltungsgemeinschaft zu erledigenden Aufgaben überstimmen.

Die aktuelle Planung unter Federführung der Stadt Schwäbisch Hall sieht vor, unser gesamtes Naherholungsgebiet im Einkornwald zu einer übermäßig großen Windkonzentrationszone mit einer Fläche von 400 Hektar auszuweisen. Diese Windkonzentrationszone soll bis 700 Meter an die Wohnbebauung der Gemeinde Michelbach an der Bilz heranreichen. Aufgrund der Größe dieser Windkonzentrationszone (K-Zone „Östlich Michelbach") können dort mindestens 30 weitere Windkraftanlagen gleicher Bauart wie beim Windpark Kohlenstraße gebaut und betrieben werden.

Verhinderungsplanung

Die Pfarreistiftung der Evangelischen Landeskirche Württemberg hat gemeinsam mit den Stadtwerken Schwäbisch Hall GmbH gegenüber der Gemeinde Michelbach an der Bilz mit Schreiben vom 13.11.2014 erklärt, ihre auf Gemarkung Michelbach und in der WK-Zone „Östlich Michelbach" gelegenen Grundstücke mit Ausnahme des Windparks Kohlenstraße für keine weiteren Windkraftanlagen zur Verfügung zu stellen und auch keine Baulasten für Windkraftnutzung zugunsten von Grundstücken Dritter auf ihren Grundstücken zu übernehmen.

Mit Email vom 11.01.2016 bestätigte Herr Armin Voss als Vertreter der Pfarreistiftung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg diese Erklärung.

Diese Erklärung führt zu einer unauflöslichen Konfliktsituation bei der Ausweisung der WK-Zonen, weil damit der Windkraft dort kein ausreichender substantieller Raum mehr gewährt wird. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führt in seinem Beschluss vom 22.04.2012 (22 CS 12.310) zu dieser Problematik aus, dass die fehlende Bereitschaft der Eigentümer, eine in der WK-Zone entsprechende Nutzung zu ermöglichen, die Rechtmäßigkeit der Gesamtplanung in Frage stellt.

In einem Schreiben vom 24.01.2016 haben wir Herrn OB Pelgrim auf diese Problematik hingewiesen und ihn aufgefordert, die derzeitige Flächennutzungsplanung zu stoppen. Dieses Schreiben wurde am 29.01.2016 allen Bürgermeistern und Gemeinderäten der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall per Post zugestellt.

Zurück auf Los?

Einem Bericht des Haller Tagblatts vom 24.02.2016 zufolge muss das Flächennutzungs- planverfahren neu aufgerollt werden. Grund dafür sind seltene Vogelarten bei Sittenhardt.

Website der Bürgerinitiative Pro Limpurger Berge
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